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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle nichtzulassungsfähigen Arzneimittel, Dienstleistungen und Angebote der Pure Pharma AG (nachfolgend „Pure Pharma“ genannt). Sie regeln die Vertragsbedingungen zwischen Pure Pharma und deren Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Pure Pharma. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese von Pure Pharma ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen in Katalogen, auf der Website oder in sonstigen Werbematerialien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Aufgabe einer Bestellung.

Ein Kaufvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von Pure Pharma oder durch Lieferung der Ware zustande.

Pure Pharma behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Preise und Zahlung

  • Preise: Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  • Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Pure Pharma.
  • Zahlungsfristen: Zahlungen sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
  • Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. berechnet. Zudem behält sich Pure Pharma vor, Mahngebühren zu erheben und Inkassodienstleister einzuschalten.
  • Referenz auf AGB: Die AGB sind für alle Kunden einsehbar und werden auf Offerten, Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen und Rechnungen durch einen Verweis zugänglich gemacht.

Lieferung und Versand

  • Lieferbedingungen: Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an die hinterlegte und registrierte Adresse im MedReg (Medizinalberuferegister). Eine Lieferung an Patienten direkt ist nicht zulässig. Die Lieferzeiten können variieren und sind nicht verbindlich.
  • Gefahrenübergang: Mit Übergabe der Ware an den Transporteur geht die Gefahr für Verlust oder Beschädigung auf den Kunden über.
  • Nichtverfügbarkeit: Ist ein Produkt nicht lieferbar, wird der Kunde umgehend informiert und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
  • Verzugsregelung bei Nichtlieferung: Falls Pure Pharma in Lieferverzug gerät, hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern die Ware nicht geliefert wurde. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben ausgeschlossen.

Rückgabe und Widerrufsrecht

Kunden haben für nichtzulassungsfähige Arzneimittel generell kein Rückgaberecht.

Gewährleistung und Haftung

  • Gewährleistung: Pure Pharma gewährleistet, dass die nichtzulassungsfähigen Arzneimittel zur Magistralrezeptur den regulatorischen und behördlichen Qualitätsanforderungen entsprechen und frei von Material- und Produktionsfehlern sind, es erfolgt eine Marktfreigabe.
  • Haftungsausschluss: Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung der Produkte entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen.
  • Force-Majeure-Klausel: Pure Pharma haftet nicht für Verzögerungen oder Nichtlieferungen, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemien oder behördliche Massnahmen verursacht werden. In solchen Fällen wird der Kunde unverzüglich informiert.
  • Schadensersatz: Schadensersatzansprüche des Kunden sind auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt und ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Pure Pharma beruhen.

Vorgehen bei Streitfällen

  • Verhandlungsweg: Streitigkeiten sollen zunächst durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt werden.
  • Gerichtsstand: Ist keine Einigung möglich, gilt der Gerichtsstand am Sitz der Pure Pharma in Laufenburg. Es kommt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung.
  • Rechtswahl bei internationalen Kunden: Für internationale Kunden gilt ebenfalls Schweizer Recht, unabhängig von ihrem Herkunftsland. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich wegbedungen.

Compliance und regulatorische Anforderungen

Durch diese AGB sichert Pure Pharma Themen wie Rückgabe, Zahlung und Haftung aktiv ab, wie es im Rahmen der GMP Richtlinien gefordert wird.

Die AGB fördern Transparenz und Klarheit, um Kundenzufriedenheit zu gewährleisten und rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Die Inhalte sind an die gesetzlichen Vorgaben und regulatorischen Anforderungen angepasst, um Konformität sicherzustellen.

Pure Pharma stellt sicher, dass alle nichtzugelassenen Arzneimittel den geltenden Vorschriften und gesetzlichen Anforderungen (z. B. GACP, GMP, GDP) in der Schweiz entsprechen.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung von Pure Pharma. Die Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen des Vertragszwecks verwendet.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Logistikpartner) oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Änderungen der AGB

Pure Pharma behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und treten mit der Veröffentlichung in Kraft.

Kunden, die nach Veröffentlichung der Änderungen weiterhin nichtzulassungsfähige Arzneimittel zur Magistralrezeptur bestellen, akzeptieren mit Aufgabe der Bestellung die neuen AGB.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Kontakt

Wir sind für dich da.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie Anregungen teilen? Unser Team ist jederzeit für Sie da und freut sich darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

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